Lektion 4.5 · 5 Min.
Checkliste: Ihre erste Verbringung nach neuem Recht
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Registriert, eingestuft, geprüft. EDM mit Kontaktperson, der Abfall eingestuft, die Genehmigung der Zielanlage in der Hand.
- Unterschrieben, mit Rücknahme. Ein Vertrag mit Empfänger und Anlage, mit Rücknahmepflicht. Bei Notifizierungen dazu die Sicherheitsleistung.
- Zwei Werktage vorher. Formular oder Begleitformular rechtzeitig, Menge, Transporteur und Container vor der Abfahrt.
- Abrufbar, unvermischt, pünktlich. Die Angaben sind im Fahrzeug verfügbar, die Abfälle bleiben unvermischt, und das Datum stimmt.
- Bestätigung, Bescheinigung, fünf Jahre. Eingang binnen zwei Werktagen, Bescheinigung nach der Behandlung, alles fünf Jahre aufbewahren.
Im Detail
Vor jeder Verbringung
- Registrierung im EDM mit Kontaktperson Verbringung, Test in eVerbringung erfolgreich (Lektion 4.1).
- Verfahren bestimmt: Grüne Liste oder Notifizierung; Verunreinigungen geprüft (Lektionen 1.4 und 2.1).
- Rolle geklärt: Wer ist Notifizierender oder Veranlasser, mit Sitz in Österreich und der nötigen Genehmigung (Lektion 1.3).
- Die Zielanlage ist bekannt, ihre Genehmigung liegt vor (Lektion 2.2).
Nach Verfahren
| Grüne Liste | Notifizierung | |
|---|---|---|
| Vorher | Vertrag nach Art. 18 Abs. 10 mit Rücknahmepflicht (2.2) | Notifizierung über eVerbringung (3.1); Vertrag und Sicherheitsleistung (3.2); Zustimmung aller Behörden (3.3) |
| Anmeldung | Formular nach Anhang VII spätestens 2 Werktage vorher; bis Ende 2026 vollständig mitführen (2.3, 2.5) | Begleitformular mit tatsächlichem Datum mindestens 2 Werktage vorher (3.5) |
| Transport | Transporteure registriert, mit EU-Login; Felder 5a bis 5c (4.2) | Felder 8a bis 8c; Notifizierungsformular mit Auflagen abrufbar; keine Änderungen ohne die Behörden (3.5) |
| Ankunft | Eingang binnen 2 Werktagen; Verwertung bescheinigt spätestens 30 Tage nach Abschluss (2.4) | Eingang binnen 2 Werktagen; Bescheinigung spätestens 30 Tage nach Abschluss; dann wird die Sicherheitsleistung frei (3.5, 3.2) |
| Danach | 5 Jahre aufbewahren, auch als Veranlasser (2.4) | 5 Jahre aufbewahren (3.5) |
Immer
- Fristen nach der EU-Definition des Werktags rechnen (Lektion 4.3).
- Abfälle unterwegs nicht vermischen Art. 19.
- Den Liefertag in der Meldung mit dem tatsächlichen abgleichen (Lektion 2.3).
- Wissen, was bei einer Ablehnung zu tun ist (Lektion 4.4).
- Bei Ausfuhren die neuen Verbote und die Auditpflicht prüfen (Abschnitt 5).
Checkliste
- Die Registrierung im EDM mit Kontaktperson Verbringung ist erledigt und getestet.
- Jeder Abfallstrom hat sein Verfahren und seinen Eintrag.
- Verträge mit Rücknahmepflicht liegen vor, bei Notifizierungen auch die Sicherheitsleistung.
- Anmeldungen gehen zwei Werktage vorher hinaus, gerechnet nach der EU-Definition.
- Die Transporteure sind registriert und haben einen EU-Login.
- Eingangsbestätigungen und Bescheinigungen werden nachverfolgt.
- Alles wird fünf Jahre aufbewahrt.
Quiz
Was braucht eine Grüne-Liste-Verbringung nicht, eine Notifizierung aber schon?
- Einen Vertrag mit Rücknahmepflicht
- Ein Formular, das während des Transports verfügbar ist
- Die Registrierung im EDM
- Die Zustimmung der Behörden vor dem Transport
Auflösung anzeigen
Richtig ist D: Die Zustimmung der Behörden vor dem Transport. Grüne-Liste-Abfälle unterliegen nur den allgemeinen Informationspflichten nach Art. 18: Formular, Vertrag, Meldungen. Eine Zustimmung der Behörden brauchen nur notifizierungspflichtige Verbringungen (Art. 4, Art. 9).
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Verordnung (EU) 2024/1157 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 im Amtsblatt der EU, das österreichische Recht und die Auskünfte des BMLUK (gelesen am 4. Oktober 2026). DIWASS ist ein System der Europäischen Kommission. Kein Angebot der Europäischen Kommission, des BMLUK oder des Umweltbundesamts.