Lektion 4.4 · 7 Min.
Wenn etwas schiefgeht: Rücknahme, illegale Verbringung, Strafen
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Was eine illegale Verbringung ist. Ohne Notifizierung oder Zustimmung, mit erschlichener Zustimmung, abweichend von den Formularen oder entgegen einem Verbot: All das ist eine illegale Verbringung.
- Rücknahme binnen 90 Tagen. Kann eine legale Verbringung nicht wie vorgesehen abgeschlossen werden, werden die Abfälle binnen 90 Tagen zurückgenommen oder anders behandelt.
- Rücknahme binnen 30 Tagen. Bei einer illegalen Verbringung müssen die Abfälle binnen 30 Tagen zurückgenommen oder anders behandelt werden.
- Zuerst der Verantwortliche. Die Kosten trägt zuerst der Notifizierende oder Veranlasser. Bevor andere zahlen, wird die Sicherheitsleistung herangezogen.
- Bis ins Strafrecht. Möglich sind Geldstrafen, der Entzug von Genehmigungen und der Ausschluss von Vergaben. Das Strafgesetzbuch droht bei nicht unerheblichen Mengen Freiheitsstrafe an.
Im Detail
Was eine illegale Verbringung ist
Illegal ist jede Verbringung Art. 3 Nr. 26:
- ohne Notifizierung oder ohne Zustimmung der betroffenen Behörden;
- mit einer Zustimmung, die durch Fälschung, falsche Angaben oder Betrug erlangt wurde;
- die nicht den Angaben im Notifizierungs- oder Begleitformular entspricht, außer bei geringfügigen Schreibfehlern;
- die zu einer Verwertung oder Beseitigung entgegen dem Unions- oder Völkerrecht führt;
- entgegen einem Verbot der Verordnung, etwa dem für gemischte Siedlungsabfälle zur Beseitigung;
- bei der Grünen Liste: die die Anforderungen an Erlaubnis, Formular, Angaben im Fahrzeug und Vertrag verfehlt oder nicht den Angaben im Dokument nach Anhang VII entspricht, außer bei geringfügigen Schreibfehlern.
Das BMLUK nennt als Beispiel eine Lieferung, die an einem anderen Tag ankommt als angemeldet (Lektion 2.3).
Wenn eine Verbringung nicht wie vorgesehen abgeschlossen werden kann
- Notifizierung: Lehnt eine Anlage eine Lieferung ab, informiert sie sofort die Behörde am Bestimmungsort. Die Behörde am Versandort sorgt dafür, dass der Notifizierende die Abfälle binnen 90 Tagen zurücknimmt, außer sie können anders verwertet oder beseitigt werden Art. 22 Abs. 1–3. Laut BMLUK wird die Ablehnung im Begleitformular angegeben, und dann wird auf die Entscheidungen der Behörden gewartet.
- Grüne Liste: Der Veranlasser informiert sofort die Behörde am Versandort. Er oder der Empfänger nimmt die Abfälle nach dem Vertrag zurück oder sorgt für eine andere Verwertung, binnen 90 Tagen Art. 23 Abs. 1. Die Angaben dazu kommen ins Formular nach Anhang VII (BMLUK).
- Auch eine Teilablehnung ist mit ihrem Grund zu melden (BMLUK).
Wenn eine Verbringung illegal ist
Ist die illegale Verbringung dem Notifizierenden zuzurechnen, sorgt die Behörde am Versandort dafür, dass er die Abfälle zurücknimmt; ist sie dem Empfänger zuzurechnen, sorgt die Behörde am Bestimmungsort dafür, dass er sie umweltgerecht behandelt. Beides binnen 30 Tagen, wenn die Behörden nichts anderes vereinbaren Art. 25 Abs. 2, 5, 8. Bei der Grünen Liste gilt das entsprechend für den Veranlasser Art. 25 Abs. 14. Zurückgebracht wird, auch bei Teillieferungen, nur mit Zustimmung der beteiligten Behörden (BMLUK).
Wer zahlt
Die Kosten trägt zuerst der Notifizierende, dann wer als Notifizierender gilt, etwa der Erzeuger, der einen Händler beauftragt hat, und zuletzt die Behörde am Versandort Art. 24 Art. 26. Bevor jemand anderer zahlt als der Notifizierende, wird die Sicherheitsleistung herangezogen. Bei der Grünen Liste gilt das entsprechend für den Veranlasser.
Strafen
Die Mitgliedstaaten legen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen fest. Möglich sein müssen mindestens Geldstrafen, der Entzug oder die befristete Aussetzung der Genehmigung für die Abfalltätigkeit und der befristete Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren Art. 63 Abs. 1, 3. In Österreich bedroht § 181b Abs. 3 StGB das illegale Verbringen von Abfällen in nicht unerheblicher Menge mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen; der Paragraph verweist im Wortlaut noch auf die alte Verordnung (EG) 1013/2006 (RIS, Fassung vom 4. Oktober 2026).
Checkliste
- Alle wissen, dass eine Abweichung vom Formular die Verbringung illegal machen kann.
- Für Ablehnungen gibt es einen Ablauf: Behörde informieren, Formular ergänzen, auf die Entscheidung warten.
- Die Rücknahme ist im Vertrag geregelt und lässt sich binnen 90 Tagen organisieren.
- Wir kennen unser Kostenrisiko bei einer Rücknahme.
Quiz
Eine Anlage lehnt eine notifizierte Lieferung ab, die sonst legal war. Binnen welcher Frist müssen die Abfälle grundsätzlich zurückgenommen werden?
- 30 Tage
- 7 Tage
- 90 Tage
- 1 Jahr
Auflösung anzeigen
Richtig ist C: 90 Tage. Art. 22 Abs. 2: binnen 90 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem die Behörde am Versandort davon erfährt, wenn die Behörden nichts anderes vereinbaren. Die 30 Tage gelten für illegale Verbringungen (Art. 25 Abs. 5).
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Verordnung (EU) 2024/1157 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 im Amtsblatt der EU, das österreichische Recht und die Auskünfte des BMLUK (gelesen am 4. Oktober 2026). DIWASS ist ein System der Europäischen Kommission. Kein Angebot der Europäischen Kommission, des BMLUK oder des Umweltbundesamts.