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Lektion 4.3 · 5 Min.

Werktage richtig zählen

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Was ein Werktag ist

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 zu DIWASS bestimmt: Werktag ist jeder Tag von Montag bis Freitag mit Ausnahme des 1. Jänner, 1. Mai, 15. August, 1. November, 25. Dezember und 26. Dezember DVO 2025/1290 Art. 2 Abs. 2 Nr. 16. Das BMLUK wendet diese Definition auf die Fristen der Verordnung an und betont, dass nationale Feiertage bei der Fristberechnung nicht berücksichtigt werden.

Daraus folgt: Österreichische Feiertage, die nicht auf dieser Liste stehen, zählen als Werktage, etwa der 6. Jänner, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, der 26. Oktober und der 8. Dezember.

Beispiele

FallFristSpätestens
Grüne-Liste-Transport am Dienstag (Beispiel des BMLUK)Anmeldung 2 Werktage vorheram Freitag davor
Grüne-Liste-Transport am Donnerstag (Beispiel des BMLUK)Anmeldung 2 Werktage vorheram Dienstag
Eingang einer notifizierten Lieferung am Dienstag (Beispiel des BMLUK)Bestätigung binnen 2 Werktagenam Donnerstag
Transport am Montag, 28. Dezember 2026Anmeldung 2 Werktage vorher; der 25. Dezember zählt nichtam Mittwoch, 23. Dezember
Eingang am Montag, 7. Dezember 2026Bestätigung binnen 2 Werktagen; der 8. Dezember zählt als Werktagam Mittwoch, 9. Dezember

Die Fristen im Überblick

WasFristGrundlage
Grüne Liste: Formular nach Anhang VIIspätestens 2 Werktage vor BeginnArt. 18 Abs. 5
Grüne Liste: Eingangsbestätigungbinnen 2 Werktagen nach EingangArt. 18 Abs. 8
Grüne Liste: Verwertungsbescheinigungspätestens 30 Tage nach Abschluss, höchstens 1 Jahr nach EingangArt. 18 Abs. 9
Notifizierung: Begleitformularmindestens 2 Werktage vor BeginnArt. 16 Abs. 2
Notifizierung: Eingangsbestätigungbinnen 2 Werktagen; bei Ausfuhren 3Art. 16 Abs. 5 Art. 44 Abs. 2 lit. i
Notifizierung: Bescheinigungspätestens 30 Tage nach Abschluss, höchstens 1 Jahr nach EingangArt. 16 Abs. 6
Nachforderungen der Behörden und Antwortenje 10 WerktageArt. 8 Abs. 2, 3
Entscheidung der Behörden30 Tage ab VervollständigungArt. 9 Abs. 1
Antwort auf eine wesentliche Änderung5 WerktageArt. 17 Abs. 2
Entscheidung bei Anlagen mit Vorabzustimmung7 WerktageArt. 14 Abs. 14

Checkliste

Quiz

Abfälle kommen am Montag, 7. Dezember 2026 bei der Anlage an. Bis wann muss sie den Eingang einer notifizierten Lieferung bestätigen?

  1. Bis Freitag, 11. Dezember
  2. Bis Dienstag, 8. Dezember
  3. Bis Donnerstag, 10. Dezember, weil der 8. Dezember Feiertag ist
  4. Bis Mittwoch, 9. Dezember
Auflösung anzeigen

Richtig ist D: Bis Mittwoch, 9. Dezember. Binnen zwei Werktagen (Art. 16 Abs. 5). Der 8. Dezember ist in Österreich ein Feiertag, steht aber nicht auf der Liste der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 und zählt daher als Werktag: Dienstag ist der erste, Mittwoch der zweite.

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Verordnung (EU) 2024/1157 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 im Amtsblatt der EU, das österreichische Recht und die Auskünfte des BMLUK (gelesen am 4. Oktober 2026). DIWASS ist ein System der Europäischen Kommission. Kein Angebot der Europäischen Kommission, des BMLUK oder des Umweltbundesamts.