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Lektion 4.2 · 6 Min.

Wer wo arbeitet: Unternehmen im EDM, Transporteure in DIWASS

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Österreichs Anschluss an DIWASS

Die zuständigen Behörden mussten der Kommission bis 3. Februar 2026 erklären, wie sie und die Unternehmen ihres Staates auf das zentrale System zugreifen DVO 2025/1290 Art. 4. Österreich nimmt über eine Schnittstelle im eigenen System teil, EDM/eVerbringung. Die Verordnung erlaubt solche nationalen Systeme, wenn sie mit dem zentralen System in Echtzeit Daten austauschen Art. 27 Abs. 4.

Unternehmen: nur im EDM

Transporteure: zusätzlich DIWASS

Mehrere Rollen, mehrere Staaten

Die Angaben dieser Lektion ohne Artikel stammen aus der FAQ und der Registrierungsseite des BMLUK.

Checkliste

Quiz

Ein Entsorger in Graz notifiziert eine Verbringung nach Slowenien und fährt mit eigenen Lkw. Wo arbeitet er?

  1. Auf Papier, weil zwei Staaten beteiligt sind
  2. Als Notifizierender im EDM, als Transporteur zusätzlich in DIWASS
  3. Nur in DIWASS, mit EU-Login
  4. Nur im EDM, auch für die Felder des Transporteurs
Auflösung anzeigen

Richtig ist B: Als Notifizierender im EDM, als Transporteur zusätzlich in DIWASS. Laut BMLUK melden Notifizierende mit Sitz in Österreich über EDM/eVerbringung; die Felder 8a bis 8c im Begleitformular füllt der Transporteur mit EU-Login in DIWASS aus.

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Verordnung (EU) 2024/1157 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 im Amtsblatt der EU, das österreichische Recht und die Auskünfte des BMLUK (gelesen am 4. Oktober 2026). DIWASS ist ein System der Europäischen Kommission. Kein Angebot der Europäischen Kommission, des BMLUK oder des Umweltbundesamts.