Lektion 4.2 · 6 Min.
Wer wo arbeitet: Unternehmen im EDM, Transporteure in DIWASS
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Alles über EDM und eVerbringung. Notifizierende, Veranlasser, Erzeuger, Empfänger und Anlagenbetreiber aus Österreich arbeiten nur im EDM. Einen EU-Login brauchen sie dafür nicht.
- Kein direkter Weg in DIWASS. Für Verbringungen nach, aus oder durch Österreich ist eine Meldung direkt in DIWASS nicht zulässig, auch keine eigene Firmenschnittstelle.
- EU-Login und DIWASS. Transporteure tragen Transportart, Übernahmedatum und Unterschrift selbst in DIWASS ein. Dafür brauchen sie zusätzlich einen EU-Login.
- Ein eigenes Kapperl. Ist eine Firma Empfänger und zugleich Transporteur, meldet sie als Empfänger im EDM und füllt als Transporteur ihre Felder in DIWASS aus.
- Gemeldet wird im Versandstaat. Ein Veranlasser in Deutschland meldet nach deutschen Regeln. Ein österreichisches Unternehmen kann das nicht für ihn im EDM erledigen.
Im Detail
Österreichs Anschluss an DIWASS
Die zuständigen Behörden mussten der Kommission bis 3. Februar 2026 erklären, wie sie und die Unternehmen ihres Staates auf das zentrale System zugreifen DVO 2025/1290 Art. 4. Österreich nimmt über eine Schnittstelle im eigenen System teil, EDM/eVerbringung. Die Verordnung erlaubt solche nationalen Systeme, wenn sie mit dem zentralen System in Echtzeit Daten austauschen Art. 27 Abs. 4.
Unternehmen: nur im EDM
- Notifizierende, Veranlasser, Abfallerzeuger, Empfänger und Anlagenbetreiber mit Sitz oder Niederlassung in Österreich arbeiten direkt im EDM/eVerbringung, für Anträge wie für Meldungen. Einen EU-Login brauchen sie dafür nicht.
- Die Meldungen über das EDM sind verpflichtend: Transport-, Eingangs- und Verarbeitungsmeldungen, zu Notifizierungen wie zur Grünen Liste. Eine Meldung direkt in DIWASS ist nicht zulässig, direkte Firmenschnittstellen ins DIWASS auch nicht.
- Für Software gibt es die WasteX-Schnittstelle des EDM: Für Meldungen zu Notifizierungen wird sie angepasst (Spezifikation im Erstentwurf vom 27. März 2026), für die Grüne Liste ist sie vorgesehen.
Transporteure: zusätzlich DIWASS
- Transporteure mit Sitz oder Niederlassung in Österreich registrieren sich zuerst im EDM, samt Kontaktperson Verbringung. Die Reihenfolge ist vorgegeben: Registrierung im EDM, Datenübertragung nach DIWASS, Antrag auf EU-Login, Zugang zu DIWASS.
- In DIWASS füllen sie ihre Felder aus: bei der Grünen Liste die Felder 5a bis 5c in Anhang VII, bei Notifizierungen die Felder 8a bis 8c im Begleitformular, nämlich Transportart, Übernahmedatum und Unterschrift, unmittelbar vor Beginn der Verbringung.
- Ein Transporteur kann mehrere Benutzer anlegen; welcher einträgt, entscheidet er. Der Benutzer eines Spediteurs soll in DIWASS Zuweisungen von mehreren Transporteuren bekommen können, um deren Felder zu befüllen.
- Muss unterwegs der Lkw oder der Transporteur getauscht werden, berichtigt das der Notifizierende oder Veranlasser in den Feldern 5a bis 5c oder 8a bis 8c, über EDM oder DIWASS.
Mehrere Rollen, mehrere Staaten
- Ist eine Firma etwa Empfänger und zugleich Transporteur, meldet sie als Empfänger über das EDM und füllt als Transporteur die Formularfelder mit EU-Login in DIWASS aus, mit einem „eigenen Kapperl“, wie das BMLUK schreibt.
- Gemeldet wird nach den Regeln des Staates, in dem der Meldepflichtige seinen Sitz oder die betroffene Niederlassung hat. Ein Veranlasser in Deutschland meldet nach deutschem Recht, direkt in DIWASS oder über ein deutsches System. Ein österreichisches Unternehmen kann die Transportmeldung nicht für einen Notifizierenden oder Veranlasser aus einem anderen Mitgliedstaat im EDM erstatten.
- Personen aus Drittstaaten können einzeln an DIWASS teilnehmen. Für die Bestätigung ihres Antrags ist die Behörde des Mitgliedstaats mit dem engsten Bezug zuständig, meist die des Versand- oder Bestimmungsorts.
Die Angaben dieser Lektion ohne Artikel stammen aus der FAQ und der Registrierungsseite des BMLUK.
Checkliste
- Im Team ist klar: Anträge und Meldungen gehen nur über eVerbringung im EDM.
- Unsere eigenen Fahrer und Disponenten haben EU-Login und Zugang zu DIWASS.
- Beauftragte Frächter und Subfrächter sind registriert und haben einen EU-Login.
- Bei Verbringungen aus anderen Staaten kennen wir die Meldewege unserer Partner.
Quiz
Ein Entsorger in Graz notifiziert eine Verbringung nach Slowenien und fährt mit eigenen Lkw. Wo arbeitet er?
- Auf Papier, weil zwei Staaten beteiligt sind
- Als Notifizierender im EDM, als Transporteur zusätzlich in DIWASS
- Nur in DIWASS, mit EU-Login
- Nur im EDM, auch für die Felder des Transporteurs
Auflösung anzeigen
Richtig ist B: Als Notifizierender im EDM, als Transporteur zusätzlich in DIWASS. Laut BMLUK melden Notifizierende mit Sitz in Österreich über EDM/eVerbringung; die Felder 8a bis 8c im Begleitformular füllt der Transporteur mit EU-Login in DIWASS aus.
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
- BMLUK: FAQ zu EU-VerbringungsVO 1157/2024, DIWASS und EDM (gelesen am 4. Oktober 2026)
- BMLUK: Registrierung DIWASS, Kontaktperson Verbringung und EORI-Nummer im EDM
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 der Kommission vom 2. Juli 2025 zu DIWASS (EUR-Lex)
- Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen, ABl. L vom 30.4.2024 (EUR-Lex)
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Verordnung (EU) 2024/1157 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 im Amtsblatt der EU, das österreichische Recht und die Auskünfte des BMLUK (gelesen am 4. Oktober 2026). DIWASS ist ein System der Europäischen Kommission. Kein Angebot der Europäischen Kommission, des BMLUK oder des Umweltbundesamts.