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Lektion 3.3 · 8 Min.

Die Fristen der Behörden und die Zustimmung

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Nachforderungen

SchrittFristGrundlage
Die Behörde am Versandort fordert fehlende Angaben anspätestens 10 Werktage nach EinreichungArt. 8 Abs. 2
Der Notifizierende liefert nachspätestens 10 Werktage nach der Anforderung; auf begründeten Antrag verlängerbarArt. 8 Abs. 3
Bis zu zwei weitere Anforderungenspätestens 7 Werktage nach Ablauf der FristArt. 8 Abs. 4
Der Versandort meldet: ordnungsgemäß durchgeführtspätestens 10 Werktage nach Einreichung, oder 7 Werktage nach einer NachforderungArt. 8 Abs. 6
Bestimmungsort und Durchfuhr fordern anspätestens 10 Werktage nach dieser MitteilungArt. 8 Abs. 7
Bestimmungsort und Durchfuhr sind zufriedenspätestens 3 WerktageArt. 8 Abs. 11

Kommt auf die letzte Anforderung nichts oder nicht genug, entscheidet die Behörde, dass die Notifizierung ungültig ist und nicht weiter bearbeitet wird Art. 8 Abs. 5, 10. Ist die Notifizierung ordnungsgemäß vervollständigt, teilt die Behörde am Bestimmungsort das allen sofort mit Art. 8 Abs. 12.

Die Entscheidung

Binnen 30 Tagen ab dieser Mitteilung entscheiden die Behörden am Bestimmungsort, am Versandort und für die Durchfuhr, jeweils begründet Art. 9 Abs. 1:

Für die Behörden der Durchfuhr kann eine stillschweigende Zustimmung angenommen werden, wenn sie binnen der 30 Tage keinen Einwand erheben Art. 9 Abs. 1. Werden Einwände nicht binnen 30 Tagen ausgeräumt, wird die Notifizierung ungültig Art. 12 Abs. 4.

Wie lange die Zustimmung gilt

Widerruf

Die Behörden widerrufen ihre Zustimmung auf Antrag des Notifizierenden oder wenn sie erfahren, dass die Zusammensetzung nicht der Notifizierung entspricht, Auflagen missachtet werden, nicht nach der Genehmigung der Anlage behandelt wird, anders verbracht oder behandelt wird als angegeben, oder dass Sicherheitsleistung oder Vertrag weggefallen sind Art. 9 Abs. 7. Dann darf die Verbringung nicht weiterlaufen, und es gelten die Regeln zur Rücknahme Art. 9 Abs. 9.

Checkliste

Quiz

Eine Zustimmung gilt bis 30. Juni. Die letzte Lieferung startet am 29. Juni und kommt am 1. Juli an. Was gilt?

  1. Zulässig bis zu einer Woche danach
  2. Zulässig, wenn der Transporteur Bescheid weiß
  3. Zulässig, weil sie vor dem Ablauf gestartet ist
  4. Nicht zulässig: Die Abfälle müssen vor dem Ende der Gültigkeit in der Anlage angekommen sein
Auflösung anzeigen

Richtig ist D: Nicht zulässig: Die Abfälle müssen vor dem Ende der Gültigkeit in der Anlage angekommen sein. Art. 9 Abs. 5: Die Abfälle müssen vor dem Ende der Gültigkeit der Zustimmungen von der Anlage entgegengenommen worden sein.

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Verordnung (EU) 2024/1157 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 im Amtsblatt der EU, das österreichische Recht und die Auskünfte des BMLUK (gelesen am 4. Oktober 2026). DIWASS ist ein System der Europäischen Kommission. Kein Angebot der Europäischen Kommission, des BMLUK oder des Umweltbundesamts.