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Lektion 3.2 · 7 Min.

Vertrag und Sicherheitsleistung

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Der Vertrag

Die Sicherheitsleistung

Jede notifizierungspflichtige Verbringung braucht eine Sicherheitsleistung oder eine entsprechende Versicherung Art. 7 Abs. 1. Sie deckt die Kosten des Transports, der Verwertung oder Beseitigung einschließlich nötiger vorläufiger Schritte und der Lagerung für 90 Tage, für den Fall, dass die Verbringung nicht wie vorgesehen abgeschlossen werden kann oder illegal ist Art. 7 Abs. 2.

Zur Berechnung der Höhe bietet das EDM-Portal einen kostenlosen Kalkulator für die Sicherheitsleistung bei Verbringungen an. Muster für Verträge und Sicherheitsleistungen stellt das BMLUK auf seiner Website bereit (FAQ).

Checkliste

Quiz

Wofür muss die Sicherheitsleistung bei einer notifizierten Verbringung mindestens aufkommen?

  1. Für die Verwaltungsgebühren der Behörden
  2. Für Transport, Verwertung oder Beseitigung und Lagerung für 90 Tage
  3. Nur für die Transportkosten
  4. Für Schäden an der Anlage
Auflösung anzeigen

Richtig ist B: Für Transport, Verwertung oder Beseitigung und Lagerung für 90 Tage. Art. 7 Abs. 1: Kosten des Transports, der Verwertung oder Beseitigung samt nötiger vorläufiger Schritte und der Lagerung für 90 Tage.

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Verordnung (EU) 2024/1157 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 im Amtsblatt der EU, das österreichische Recht und die Auskünfte des BMLUK (gelesen am 4. Oktober 2026). DIWASS ist ein System der Europäischen Kommission. Kein Angebot der Europäischen Kommission, des BMLUK oder des Umweltbundesamts.