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Lektion 3.4 · 6 Min.

Sammelnotifizierung und Anlagen mit Vorabzustimmung

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Die Sammelnotifizierung

Für mehrere Verbringungen genügt eine Sammelnotifizierung, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind Art. 13 Abs. 1:

  1. die Abfälle haben im Wesentlichen ähnliche physikalische und chemische Eigenschaften;
  2. sie gehen an denselben Empfänger und dieselbe Anlage;
  3. die Durchfuhrstaaten sind dieselben, die Streckenführung steht im Notifizierungsformular, und die Verbringungen beginnen am selben Ort.

Ausweichrouten für unvorhergesehene Fälle können in einem Anhang angegeben werden; das Begleitformular nennt dann, welche Route gefahren wird Art. 13 Abs. 2. Die Behörden können zusätzliche Angaben verlangen Art. 13 Abs. 3.

Verwertungsanlagen mit Vorabzustimmung

Was die Vorabzustimmung bringt

In Österreich

Anträge auf Vorabzustimmung sind seit 21. Mai 2026 möglich. Sie laufen außerhalb der elektronischen Systeme, direkt beim BMLUK, Abteilung V/1 (Abfall- und Altlastenbehörde, Abfallverbringung und Flächenrecycling), Stubenring 1, 1010 Wien, abt-51@bmluk.gv.at. Nach der Genehmigung trägt das BMLUK die Vorabzustimmung in DIWASS ein. Vorabzustimmungen nach altem Recht erlöschen spätestens am 20. Mai 2029 (Lektion 1.2).

Checkliste

Quiz

Welche Anlage kann keine Vorabzustimmung beantragen?

  1. Eine Anlage, die Ersatzbrennstoffe energetisch verwertet
  2. Eine Anlage, die Abfälle nur bis zur Verwertung lagert (R13)
  3. Eine Anlage, die schon zehn Jahre in Betrieb ist
  4. Eine Recyclinganlage für Altmetall
Auflösung anzeigen

Richtig ist B: Eine Anlage, die Abfälle nur bis zur Verwertung lagert (R13). Art. 14 Abs. 1: Anlagen, die nur das Verfahren R13 durchführen, sind ausgeschlossen.

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Verordnung (EU) 2024/1157 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 im Amtsblatt der EU, das österreichische Recht und die Auskünfte des BMLUK (gelesen am 4. Oktober 2026). DIWASS ist ein System der Europäischen Kommission. Kein Angebot der Europäischen Kommission, des BMLUK oder des Umweltbundesamts.