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Lektion 2.5 · 4 Min.

Bis 1. Jänner 2027: was schon gilt und was noch nicht

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Warum es einen Übergang gibt

Mehrere Mitgliedstaaten, darunter Österreich, hatten bei der Kommission verlangt, die Meldepflichten für die Grüne Liste zu verschieben. Bei einem Expertentreffen zu DIWASS am 27. März 2026 folgte die Kommission dieser Ansicht (BMLUK).

Was das BMLUK daraus ableitet

Was schon seit 21. Mai 2026 gilt

Wo die Meldungen dann hingehen

Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Österreich melden laut FAQ des BMLUK zwingend über EDM/eVerbringung; eine Meldung direkt in DIWASS ist nicht zulässig. Eine WasteX-Schnittstelle für Grüne-Liste-Meldungen ist vorgesehen, die Arbeiten daran beginnen in der zweiten Jahreshälfte 2026. Eine andere Seite des BMLUK spricht für die Grüne Liste noch von direkter Eingabe in DIWASS; maßgeblich ist, was das BMLUK vor dem Start ankündigt.

Checkliste

Quiz

Ein Grüne-Liste-Transport fährt am 15. Oktober 2026. Was muss vorliegen?

  1. Das neue Formular nach Anhang VII, vollständig ausgefüllt und mitgeführt, und ein Vertrag nach Art. 18 Abs. 10
  2. Nur die elektronische Meldung im EDM zwei Werktage vorher
  3. Nichts, die neuen Regeln gelten erst 2027
  4. Das alte Formular der Verordnung (EG) 1013/2006
Auflösung anzeigen

Richtig ist A: Das neue Formular nach Anhang VII, vollständig ausgefüllt und mitgeführt, und ein Vertrag nach Art. 18 Abs. 10. Laut BMLUK sind bis zur vollen Funktionsfähigkeit von DIWASS nur die Meldungen nach Art. 18 Abs. 5, 8 und 9 ausgesetzt. Das neue Formular und der Vertrag gelten seit 21. Mai 2026.

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Verordnung (EU) 2024/1157 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 im Amtsblatt der EU, das österreichische Recht und die Auskünfte des BMLUK (gelesen am 4. Oktober 2026). DIWASS ist ein System der Europäischen Kommission. Kein Angebot der Europäischen Kommission, des BMLUK oder des Umweltbundesamts.