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Lektion 2.3 · 7 Min.

Das Formular nach Anhang VII und die Frist von zwei Werktagen

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Wer was ausfüllt

Alle an der Verbringung beteiligten Unternehmen füllen das Formular nach Anhang VII an ihren Stellen aus und machen die Angaben elektronisch verfügbar, auch während des Transports Art. 18 Abs. 4. Ist der Veranlasser nicht der Ersterzeuger, sorgt er dafür, dass nach Möglichkeit auch der Erzeuger unterschreibt.

Die Frist

Der Veranlasser füllt das Formular spätestens zwei Werktage vor Beginn der Verbringung so weit wie möglich aus. Die tatsächliche Menge, die Transporteure und gegebenenfalls die Containernummer dürfen bis vor Beginn nachgereicht werden Art. 18 Abs. 5. Beispiele des BMLUK: Für einen Transport am Donnerstag muss die Anmeldung spätestens am Dienstag erfolgen, für einen Transport am Dienstag spätestens am Freitag davor. Wie man Werktage zählt, erklärt Lektion 4.3.

Verschieben, stornieren, früher fahren

Illegale Verbringung oder nur ein Meldeverstoß?

Das BMLUK unterscheidet: Kommt eine Lieferung an einem anderen Tag an als angemeldet, ist das eine illegale Verbringung, besonders streng beurteilt, wenn sie vor dem angekündigten Datum eintrifft. Denn illegal ist eine Grüne-Liste-Verbringung, die nicht den Angaben im Dokument nach Anhang VII entspricht Art. 3 Nr. 26 lit. g. Wurde dagegen nur die Frist von zwei Werktagen verpasst, ist das keine illegale Verbringung, aber ein Verstoß gegen die Meldepflicht, für den Veranlasser und Transporteur geradestehen; der Abfall kann angenommen werden.

Wenn keine Verbindung möglich ist

Können die Angaben während des Transports nicht online bereitgestellt werden, sorgen Veranlasser und Transporteure dafür, dass sie auf andere Weise im Fahrzeug verfügbar sind, etwa auf Papier, übereinstimmend mit den elektronischen Angaben. Änderungen während des Transports trägt der Veranlasser danach im System nach Art. 18 Abs. 6.

Bis DIWASS voll funktioniert, gilt für die Meldungen ein Übergang: siehe Lektion 2.5.

Checkliste

Quiz

Ein Grüne-Liste-Transport ist für Donnerstag geplant. Bis wann muss das Formular nach Anhang VII spätestens ausgefüllt sein?

  1. Am Montag
  2. Am Mittwoch
  3. Am Donnerstag vor der Abfahrt
  4. Am Dienstag
Auflösung anzeigen

Richtig ist D: Am Dienstag. Spätestens zwei Werktage vor Beginn der Verbringung (Art. 18 Abs. 5). Das BMLUK nennt genau dieses Beispiel: Transport am Donnerstag, Anmeldung spätestens am Dienstag.

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Verordnung (EU) 2024/1157 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 im Amtsblatt der EU, das österreichische Recht und die Auskünfte des BMLUK (gelesen am 4. Oktober 2026). DIWASS ist ein System der Europäischen Kommission. Kein Angebot der Europäischen Kommission, des BMLUK oder des Umweltbundesamts.