Lektion 2.3 · 7 Min.
Das Formular nach Anhang VII und die Frist von zwei Werktagen
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Ein Formular für jede Verbringung. Alle Beteiligten füllen ihre Felder aus. Die Angaben müssen auch während des Transports elektronisch verfügbar sein.
- Zwei Werktage vorher. Der Veranlasser füllt das Formular spätestens zwei Werktage vor Beginn der Verbringung so weit wie möglich aus.
- Menge, Transporteur, Container. Die tatsächliche Menge, die Transporteure und die Containernummer dürfen bis unmittelbar vor Beginn nachgetragen werden.
- Papier im Fahrzeug. Geht online nichts, müssen die Angaben auf andere Weise im Fahrzeug sein. Änderungen werden danach im System nachgetragen.
- Das Datum muss stimmen. Kommt die Lieferung an einem anderen Tag an als gemeldet, ist das laut BMLUK eine illegale Verbringung. Das Datum lässt sich bis zum Transportbeginn korrigieren.
Im Detail
Wer was ausfüllt
Alle an der Verbringung beteiligten Unternehmen füllen das Formular nach Anhang VII an ihren Stellen aus und machen die Angaben elektronisch verfügbar, auch während des Transports Art. 18 Abs. 4. Ist der Veranlasser nicht der Ersterzeuger, sorgt er dafür, dass nach Möglichkeit auch der Erzeuger unterschreibt.
- Der Veranlasser ist für das Ausfüllen verantwortlich und dafür, dass die Verbringung dem Formular entspricht (BMLUK).
- Die Transporteure ergänzen in den Feldern 5a bis 5c nur Transportart, Übernahmedatum und Unterschrift, unmittelbar vor Beginn und elektronisch (BMLUK; Lektion 4.2). Setzt ein Frächter ohne Absprache einen Subfrächter ein, stimmt Feld 5a nicht mehr. Das BMLUK rät, Subfrächter vertraglich auszuschließen oder die Pflicht zur Korrektur der Formulare zu vereinbaren.
- Die Anlage bestätigt den Eingang und später den Abschluss der Verwertung (Lektion 2.4).
Die Frist
Der Veranlasser füllt das Formular spätestens zwei Werktage vor Beginn der Verbringung so weit wie möglich aus. Die tatsächliche Menge, die Transporteure und gegebenenfalls die Containernummer dürfen bis vor Beginn nachgereicht werden Art. 18 Abs. 5. Beispiele des BMLUK: Für einen Transport am Donnerstag muss die Anmeldung spätestens am Dienstag erfolgen, für einen Transport am Dienstag spätestens am Freitag davor. Wie man Werktage zählt, erklärt Lektion 4.3.
Verschieben, stornieren, früher fahren
- Angemeldete Transporte können verschoben und storniert werden (BMLUK, nach Auskunft der Kommission).
- Früher zu fahren, innerhalb der Frist von zwei Werktagen, ist nicht zulässig (BMLUK).
- Das Transportdatum lässt sich bis zum Beginn des Transports korrigieren. Am Ende muss die Meldung mit dem Liefertag zusammenpassen.
Illegale Verbringung oder nur ein Meldeverstoß?
Das BMLUK unterscheidet: Kommt eine Lieferung an einem anderen Tag an als angemeldet, ist das eine illegale Verbringung, besonders streng beurteilt, wenn sie vor dem angekündigten Datum eintrifft. Denn illegal ist eine Grüne-Liste-Verbringung, die nicht den Angaben im Dokument nach Anhang VII entspricht Art. 3 Nr. 26 lit. g. Wurde dagegen nur die Frist von zwei Werktagen verpasst, ist das keine illegale Verbringung, aber ein Verstoß gegen die Meldepflicht, für den Veranlasser und Transporteur geradestehen; der Abfall kann angenommen werden.
Wenn keine Verbindung möglich ist
Können die Angaben während des Transports nicht online bereitgestellt werden, sorgen Veranlasser und Transporteure dafür, dass sie auf andere Weise im Fahrzeug verfügbar sind, etwa auf Papier, übereinstimmend mit den elektronischen Angaben. Änderungen während des Transports trägt der Veranlasser danach im System nach Art. 18 Abs. 6.
Bis DIWASS voll funktioniert, gilt für die Meldungen ein Übergang: siehe Lektion 2.5.
Checkliste
- Die Anmeldung geht spätestens zwei Werktage vor dem Transport hinaus.
- Menge, Transporteur und Container werden vor der Abfahrt nachgetragen.
- Der Liefertag im Formular stimmt mit dem tatsächlichen überein.
- Die Fahrer wissen, was sie ohne Verbindung mitführen müssen.
- Subfrächter sind vertraglich ausgeschlossen, oder die Pflicht zur Korrektur der Formulare ist vereinbart.
Quiz
Ein Grüne-Liste-Transport ist für Donnerstag geplant. Bis wann muss das Formular nach Anhang VII spätestens ausgefüllt sein?
- Am Montag
- Am Mittwoch
- Am Donnerstag vor der Abfahrt
- Am Dienstag
Auflösung anzeigen
Richtig ist D: Am Dienstag. Spätestens zwei Werktage vor Beginn der Verbringung (Art. 18 Abs. 5). Das BMLUK nennt genau dieses Beispiel: Transport am Donnerstag, Anmeldung spätestens am Dienstag.
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Verordnung (EU) 2024/1157 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 im Amtsblatt der EU, das österreichische Recht und die Auskünfte des BMLUK (gelesen am 4. Oktober 2026). DIWASS ist ein System der Europäischen Kommission. Kein Angebot der Europäischen Kommission, des BMLUK oder des Umweltbundesamts.