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Lektion 1.1 · 7 Min.

Was sich am 21. Mai 2026 geändert hat

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Was die neue Verordnung regelt

Die Verordnung (EU) 2024/1157 regelt Verbringungen von Abfällen zwischen Mitgliedstaaten, Einfuhren in die Union, Ausfuhren aus ihr und Durchfuhren Art. 2 Abs. 1. Sie gilt seit 21. Mai 2026 Art. 86 Abs. 2 und ist in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Bis dahin galt im Wesentlichen die alte Verordnung (EG) 1013/2006 weiter Art. 85 Abs. 2. Einen Transport, der ganz innerhalb Österreichs bleibt, regelt sie nicht; dafür gilt nur Art. 36, der die Kontrolle den Mitgliedstaaten überlässt Art. 2 Abs. 5.

Die wichtigsten Änderungen

Die Termine

DatumWasGrundlage
21. Mai 2026Die neue Verordnung gilt. Neue Notifizierungen nur noch nach ihr. Ausfuhr von Kunststoffabfall B3011 nur mit Notifizierung.Art. 86 Abs. 2; Art. 40 Abs. 3 lit. b, Art. 44 Abs. 2 lit. c
21. November 2026Ausfuhrverbot für Kunststoffabfall B3011 in Staaten, für die der OECD-Beschluss nicht giltArt. 39 Abs. 1 lit. d, Art. 86 Abs. 3 lit. c
1. Jänner 2027Grüne-Liste-Meldungen nach Art. 18 Abs. 5, 8 und 9: laut BMLUK für Verbringungen ab diesem TagBMLUK
21. Mai 2027Auditpflicht bei Ausfuhren; nicht gefährliche Abfälle in Nicht-OECD-Staaten nur noch auf die Liste der Kommission; Behandlung aus Zustimmungen nach altem Recht abgeschlossenArt. 46, Art. 40, Art. 86 Abs. 3 lit. d; Art. 85 Abs. 5
20. Mai 2029Vorabzustimmungen für Anlagen nach altem Recht erlöschen spätestensArt. 85 Abs. 7

Wer zuständig ist

Zuständige Behörde für Verbringungen aus und nach Österreich ist das BMLUK, das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (USP). Ergänzende österreichische Regeln stehen im Abfallwirtschaftsgesetz 2002.

Checkliste

Quiz

Seit wann gilt die Verordnung (EU) 2024/1157?

  1. Erst ab 1. Jänner 2027
  2. Seit ihrem Inkrafttreten im Mai 2024
  3. Seit 21. Mai 2026
  4. Seit 1. Jänner 2026
Auflösung anzeigen

Richtig ist C: Seit 21. Mai 2026. Art. 86 Abs. 2: Sie gilt ab 21. Mai 2026. In Kraft getreten ist sie schon 2024, aber bis 21. Mai 2026 galt im Wesentlichen die alte Verordnung weiter (Art. 85 Abs. 2). Der 1. Jänner 2027 betrifft nur die Grüne-Liste-Meldungen.

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Verordnung (EU) 2024/1157 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 im Amtsblatt der EU, das österreichische Recht und die Auskünfte des BMLUK (gelesen am 4. Oktober 2026). DIWASS ist ein System der Europäischen Kommission. Kein Angebot der Europäischen Kommission, des BMLUK oder des Umweltbundesamts.